AVGS

100% geförderte Coachings in Zusammenarbeit mit unserem zertifizierten Partner Michael Ploschke Coaching und Consulting GmbH

Sie haben einen AVGS?

Melden Sie sich in diesem Fall jederzeit direkt bei Fecke Coaching.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unserem zertifizierten Partner Michael Ploschke Coaching und Consulting GmbH haben wir die Möglichkeit, Coachings, die zu 100 % von der Agentur für Arbeit gefördert werden, für Sie durchzuführen: berufliche Coachings, systemische Coachings und Existenzgründungscoachings. Die MPCC GmbH ist ein nach AZAV zertifiziertes Bildungsunternehmen mit eigenen Bildungsmaßnahmen, die sie an verschiedenen Standorten durchführt. Wir sind der Partner vor Ort in der Ortenau.

agentur

 

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle Menschen, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende wie:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne ALG 1 oder ALG 2)
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Selbstständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
  • Soldat*innen bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften